AGB´s Join-Alpha Vertriebsgesellschaft UG

1. Geltungsbereich

(1) Für den zwischen Käufer und Verkäuferin abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren (Bio-Oszillator) gelten die nachstehenden Verkaufs- / Mietbedingungen.

(2) Alle zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Bedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie der Annahmeerklärung der Verkäuferin.

(3) Die In den Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen der Verkäuferin enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

2. Preise; Zahlung

(1) In den genannten Preisen sind die Verpackungskosten und die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten; Liefer- und Versandkosten sind jedoch nur enthalten, wenn hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.

(2) Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, ist der vom Käufer geschuldete Kaufpreis ohne Abzug binnen 14 Tagen zu zahlen, nachdem die Rechnung der Verkäuferin eingegangen ist.

(3) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Es wird sich ausdrücklich vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und diesen geltend zu machen.

3. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer ist zur Aufrechnung gegen die Ansprüche der Verkäuferin nur berechtigt, wenn dessen Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, diese von der Verkäuferin anerkannt wurden oder wenn diese Forderungen unstrittig sind. Zur Aufrechnung gegen die Ansprüche der Verkäuferin ist der Käufer auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Der Käufer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht.

4. Liefer- und Leistungszeit

(1) Die Liefertermine oder Lieferfristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen den Parteien des Kaufvertrags ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.

(2) Der Käufer hat das Recht, vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Verkäuferin schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls die Verkäuferin einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhält oder aus einem anderen Grund in Verzug gerät, so ist ihr eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung zu setzen, Bei fruchtlosem verstreichen lassen dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

(3) Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem Punkt 5. haftet die Verkäuferin dem Käufer gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder wenn der Käufer infolge eines Lieferverzugs, den die Verkäuferin zu vertreten, hat, berechtigt ist, sich auf den Fortfall des Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

(4) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies dem Käufer zumutbar ist.

5. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung

(1) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach dem Kaufvertrag vorausgesetzte oder die

Verwendung allgemein eignet, so ist die Verkäuferin zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn die Verkäuferin aufgrund einer gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.

(2) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Verkäuferin durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware. Dabei muss der Verkäuferin eine

angemessene Frist zur Nacherfüllung gewährt werden. Der Käufer ist während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Hat die Verkäuferin die Nachbesserung zweimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Der Käufer kann Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Dessen ungeachtet behält der Käufer sein Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Absätze geltend zu machen.

(4) Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet die Verkäuferin nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetztes eröffnet ist, haftet die Verkäuferin uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.

(5) Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf, so ist die Haftung der Verkäuferin auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn dem Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.

(6) Weitergehende Haftungsansprüche gegen die Verkäuferin bestehen nicht und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der vom Käufer erhobenen Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der Verkäuferin nach vorstehendem Absatz (3).

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum der Verkäuferin.

7. Mietoption

Außer dem Kauf eines Bio-Oszillators besteht daneben die Möglichkeit einer Miete des Geräts entsprechend den nachfolgenden genannten Bestimmungen. Hierfür gelten die vorstehenden Bestimmungen hinsichtlich Haftung, Verzug und Mängeln sinngemäß.

(1) Der Mieter zahlt der Vermieterin für die Nutzung eines Bio-Oszillators einen Mietzins von EUR 69,00 / Monat.

(2) Der Mietvertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende kündbar.

Entscheidend hierfür ist der Zugang der Kündigung und des Bio-Oszillators bei der Vermieterin.

(3) Der Mieter ist verpflichtet,

(a) die Mietsache nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Verstöße hiergegen berechtigen die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Die Vermieterin behält sich in diesem Fall Schadenersatzansprüche vor.

(b) Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass die Mietsache nicht dem Zugriff unbefugter Dritter ausgesetzt ist.

(c) die Mietsache in ordnungsgemäßem, gereinigtem, betriebsfähigem und komplettem Zustand zurückzuliefern.

7. Anzuwendendes Recht

Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8. Schriftformklausel

Für diesen Vertrag gilt Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen, Ergänzungen, einseitige Erklärungen sowie die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform sowie der schriftlichen Bestätigung der Parteien. Dies gilt auch für die Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.

9. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes von der Verkäuferin erklärt wurde.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Angelegenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.